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Heiligen der Katholischen Kirche / Die Römisch-katholische Kirche

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Beschreibung

Heiligsprechung in der katholischen Kirche
Anfangs bestimmte das Volk, wer für sie ein Heiliger war. Einige galten schon zu Lebzeiten als heilig, die meisten erhielten diesen Ehrentitel erst nach dem Tod. Vom 6. Jahrhundert an bedurfte es, wenn Reliquien „zur Ehre der Altäre erhoben” wurden, der bischöflichen Genehmigung, die dann aus Anlass der feierlichen Erhebung oder Überführung der Gebeine, die der Bischof persönlich oder ein von ihm beauftragter Abt zelebrierte, bestätigt wurde.

Bald schon war es nicht nur Frömmigkeit sondern auch wirtschaftliches Kalkül, die zu einem neuen Kult führte: ein Heiliger brachte schließlich viele Menschen und damit Geld an den Ort seiner Verehrung. Die Zahl der Heiligen wuchs, die Heiligenverehrung wurde somit oft entwertet. Daher verbot die SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. in Frankfurt am Main 794 die Anrufung neuer Heiliger. Kaiser Karl der Große erneuerte und verschärfte 805 dieses Verbot. Dennoch hielt die Praxis an, ein Beispiel für eine solche Heiligsprechung ist uns über Ida von Herzfeld überliefert.

Vom 10. Jahrhundert an zogen die Päpste das Recht der Heiligsprechung an sich. Der erste offiziell von Rom Heiliggesprochene war Bischof Ulrich von Augsburg, heiliggesprochen durch Papst Johannes XV. in einer förmlichen und feierlichen Kanonisation am 31. Januar 993, zwanzig Jahre nach seinem Tod. War diese Heiligsprechung durch einen Papst noch die Ausnahme, so machte sie Papst Alexander III. von 1170 an zur Regel. Papst Gregor IX. wiederholte die Forderung auf das exklusive Recht des Papstes 1234 in einem Dekret. Da aber viele Bischöfe dennoch weiterhin kanonisierten, entstand die Unterscheidung zwischen „beatus”, „selig”, und „sanctus”, „heilig”: die bischöfliche Kanonisation bewertete man als „Seligsprechung”, die nur regional gültig ist, die päpstliche als „Heiligsprechung”, die in der gesamten Kirche gilt. Fortan wurden alle vom Papst kanonisierten Heiligen in ein amtliches Verzeichnis, das „Martyrologium Romanum”, kurz „Kanon” genannt, eingetragen.

Papst Paul VI. teilte 1969 die Kongregation für Riten und schuf zwei Kongregationen: eine für die Fragen der Gottesdienste und die andere für die Angelegenheiten der Heiligen. Die „Kongregation für die Heiligsprechung” hat drei verschiedene Abteilungen: das Gerichtswesen, die Sektion für die Glaubensanwälte und die historisch-hagiografische, welche die Fortführung der von Papst Pius XI. 1930 gegründeten Historischen Sektion ist. Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurde eine Reihe historisch nicht nachweisbarer legendärer Heiligen gestrichen. Im neuesten „Martyrologium Romanum” von 2004, das komplett ins Ökumenische Heiligenlexikon eingearbeitet ist, sind alle heute gültigen Heiligen und Seligen verzeichnet.

>>>Römisch-katholische Kirche<<<

Die römisch-katholische Kirche, Selbstbezeichnung katholische Kirche (griech. katholikos, „allgemein, über alles beziehungsweise alle herabkommend, allgemeingültig“), ist die größte religiöse Gruppierung der Welt sowie die zahlenmäßig größte Kirche innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die nach Mitgliederzahl größte lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den anglikanischen, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche alle sieben Sakramente einschließlich des Weiheamtes, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon (Klerus). Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des römischen Bischofs über die Gesamtkirche. Der römisch-katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,17 [1] Milliarden Mitglieder an.

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